Stadtwerke Zwiesel

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Mitteilung der Stadtwerke Zwiesel zum Anschreiben externer Anbieter zur Smart-Meter-Installation

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

in den vergangenen Tagen wurden im Netzgebiet der Stadtwerke Zwiesel Schreiben zum Einbau von Smart Metern verteilt. Diese Schreiben stammen von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber und stehen in keinem Auftrag und in keinem Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, den Stadtwerken Zwiesel.

Für Sie besteht aufgrund dieser Schreiben kein Handlungsbedarf.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Sobald bei Ihnen ein gesetzlich verpflichtender Einbau vorgesehen ist, werden Sie rechtzeitig und direkt durch die Stadtwerke Zwiesel informiert.

Bitte beachten Sie zudem, dass die in den Schreiben genannten Vorteile nach § 14a EnWG nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden sind. Eine Reduzierung des Netzentgelts setzt stets die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall voraus und ist nicht allein durch den Abschluss eines Messstellenbetriebsvertrags gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, die Vertragsbedingungen des wettbewerblichen Messstellenbetreibers sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Vereinbarung abschließen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit unter Tel. 09922 / 8510 oder per E-Mail: stadtwerke@zwiesel.de zur Verfügung.